AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 4V Immobilien GmbH
    1. Angeboten und Angaben
      1. Das Immobilienangebot der 4V Immobilien GmbH und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Informationen und Angaben ausgestellt worden.
      2. Die 4V Immobilien GmbH prüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit. Es sei denn die 4V Immobilien GmbH wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objekt Daten und Informationen beauftragt. Eine Gewähr der Angaben kann die 4V Immobilien GmbH daher nicht übernehmen.
      3. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Auftraggebers, mit denen die 4V Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Auftraggeber auch gegenüber Dritten verantwortlich.
      4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden
      5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der 4V Immobilien GmbH verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben, wird den Vertrag ohne einen Makler der 4V Immobilien abschließt.

    2. Verhandlungen
      1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über den zuständigen Makler der 4V Immobilien GmbH einzuleiten.
      2. Bei direkt Verhandlungen ist auf die 4V Immobilien Bezug zu nehmen und den jeweiligen Makler entsprechend zu informieren.
      3. Eine Besichtigung des jeweiligen Objekts darf nur im Einvernehmen mit der 4V Immobilien GmbH und des Anbieters vorgenommen werden.
      4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zu Stande kam. Die 4V Immobilien GmbH ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrags vorzulegen.
      5. Wird einer der Immobilienmakler der 4V Immobilien GmbH beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsstelle zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

    3. Vorkenntnis
      Ist dem Angebotsempfänger das von der 4V Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich innerhalb von fünf Werktagen dem jeweiligen Makler der 4V Immobilien GmbH mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

    4. Grundbucheinsicht und Objektinformationen
      Der Auftraggeber bevollmächtigt den zuständigen Immobilien Makler der 4V Immobilien GmbH, sämtliche Objekt betreffenden Unterlagen, einschließlich des Grundbuchs samt Nebenakten einzusehen und Auskünfte anzufordern.

    5. Courtage
      1. Die Tätigkeit der für V Immobilien GmbH ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der 4V Immobilien GmbH entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
      2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
      3. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelten Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

    6. Haftung
      Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der 4V Immobilien GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der 4V Immobilien GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

    7. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel.
      1. Soweit eine gesetzliche Gerichtsvereinbarung zulässig ist, gilt Augsburg als Gerichtsstandvereinbart.
      2. Sollte einer der vorstehenden Punkte ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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